Motorrad (A)

Ausbildungsbeginn

Ausbildungsbeginn ab 15½ Jahren!

Nächster Kursbeginn: 21.04.

Bitte um rechtzeitige Anmeldung im Büro.

Theorieausbildung

Die Theoriestunden finden bei uns in der Fahrschule statt. Die Termine dazu findest Du im Kalender.

  • 6 Unterrichtseinheiten klassenspezifisches Wissen der Klasse A
  • 11 Module Grundwissen (falls noch nicht absolviert, z.B. durch „B“ oder „F“ Schein)

Praxisausbildung

Die Praxisstunden starten bei uns immer am Übungsplatz Attnang-Puchheim

  • 4 Einheiten Platzausbildung (á 50 Minuten)
    Deine praktische Fahrausbildung beginnt abseits des öffentlichen Verkehrs am fahrschuleigenen Übungsplatz. Nach der kompakten Fahrzeugerklärung beginnt deine Fahrausbildung mit Fahrübungen und vor allem den prüfungsrelevanten Übungen.
  • 10 Einheiten im Straßenverkehr (á 50 Minuten)
    (Für Schüler ab 39 Jahren sind es 12 Einheiten im Straßenverkehr)
    Nach einer ausführlichen Vorbesprechung werden die auf dem Übungsplatz erworben Fertigkeiten im verkehrsarmen Raum gefestigt und verbessert. Auf Hauptverkehrsrouten gilt es im Verkehrsfluss mitzuhalten und sichere Fahrstreifenwechsel durchführen zu können. Natürlich steht auch das Fahren im höheren Geschwindigkeitsbereich und die Erlangung von Risikokompetenz auf dem Programm.

Varianten

  • Klasse A1: Du absolvierst die Praxisausbildung mit einer 125er, Ausbildungsbeginn mit 15½ Jahren
  • Klasse A2: Du absolvierst die Praxisausbildung mit einem Leichtmotorrad (bis 35 kW), Ausbildungsbeginn mit 17½ Jahren
  • Klasse A: Du absolvierst die Praxisausbildung mit einem Motorrad (über 35 kW), Ausbildungsbeginn mit 23½ Jahren

Prüfungen:

Theorie Prüfung

In unserer Fahrschule in Vöcklabruck. Immer montags um 13:00. Bitte mindestens 1 Woche vorher anmelden.

Praktische Prüfung

Startet bei unserem Übungsplatz (Vöcklabruck oder St. Georgen) mit den Überprüfungen am Fahrzeug und den „Übungen im verkehrsfreien Raum“ (Platzübungen). Anschließend geht es für mindestens 25 min hinaus in den Verkehr.

Mehrphasenausbildung

  • Fahrsicherheitstraining: 2-12 Monate nach Führerscheinerhalt
  • Perfektionsfahrt: 4-14 Monate nach Führerscheinerhalt

ACHTUNG: mindestens 2 Monate zwischen Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt

Code 111

Mit der Eintragung des Code 111 zusätzlich zum B-Führerschein darf ein Motorrad mit einem Hubraum bis 125 ccm und einer Motorleistung bis max. 11 kW gelenkt werden.

Voraussetzungen:

  • 5 Jahre Besitz des B-Führerscheins
  • 6 Praxisfahrstunden
  • Ausstellung eines neuen Führerscheins mit dem Code 111

Dafür direkt einen Termin in der Fahrschule vereinbaren.

Termine

Nächster Kursbeginn: 21.04.

Kosten

Frag‘ nach deinem persönlichen Angebot: