Führerschein B (PKW)
Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen?
Für die Ausbildung L17 müssen Sie ein Mindestalter von 15 1/2 Jahren erreichen.
Die Ausbildung Führerschein B voll/dual kann ab einem Mindestalter von 17 1/2 Jahren begonnen werden.
Wo findet die Theorieausbildung statt?
Die Theoriestunden finden bei uns in der Fahrschule statt. Die Termine zu den einzelnen Kursmodulen findest Du im Kalender.
- 6 Module klassenspezifisches Wissen der Klasse B
- 10 Module Grundwissen (falls noch nicht absolviert, z.B. durch „A1“ oder „F“ Schein)
Wie funktioniert die Praxisausbildung?
Die Praxisstunden starten bei uns in der Fahrschule. Aber keine Angst, die ersten Male fährt Dein Fahrlehrer Dich zum Übungsplatz wo Du Deine ersten Schritte ohne Stress machen kannst.
Varianten
- Klasse B-L17: ab 15½ Jahren! 19 Fahrstunden mit dem Fahrlehrer, 3.000km mit Begleitperson
- Klasse B-dual: ab 17½ Jahren! 12 Fahrstunden mit dem Fahrlehrer, 1.000km mit Begleitperson
- Klasse B-voll: ab 17½ Jahren! Du absolvierst alle Fahrstunden mit dem Fahrlehrer!
Details über die Varianten erfährst Du im Büro!
Wie ist der Prüfungsablauf?
Theorie Prüfung
In unserer Fahrschule in Vöcklabruck. Immer montags um 13:00 Uhr. Bitte mindestens 1 Woche vorher anmelden.
Praktische Prüfung
Startet am Übungsplatz mit den „Überprüfungen am Fahrzeug“ und den „Übungen im verkehrsfreien Raum“ (Parkübungen). Anschließend geht es für mindestens 25 min hinaus in den Verkehr.
Was bedeutet Mehrphasenausbildung?
B voll/B dual:
- 1. Perfektionsfahrt: 2-4 Monate nach Führerscheinerhalt
- Fahrsicherheitstraining: 3-9 Monate nach Führerscheinerhalt
- 2. Perfektionsfahrt: 6-12 Monate nach Führerscheinerhalt
ACHTUNG: mindestens 3 Monate zwischen 1. Perfektionsfahrt und 2. Perfektionsfahrt
L17:
- Fahrsicherheitstraining: 3-9 Monate nach Führerscheinerhalt
- Perfektionsfahrt: 6-12 Monate nach Führerscheinerhalt
L17 - Vorgezogene Ausbildung Klasse B
Unter der L17-Ausbildung versteht man die vorgezogene Ausbildung der Klasse B, bei der nach 12 Fahrstunden mit dem Fahrlehrer mind. 3.000 km mit einem oder zwei Begleitpersonen deiner Wahl gefahren werden müssen. In diesem Fall kannst Du mit Vollendung des 17. Lebensjahres bereits deinen Führerschein haben.
So geht´s:
Du musst mind. 15 1/2 Jahre alt sein.
Bei der Anmeldung zur L17-Ausbildung müssen ein oder zwei Begleitpersonen bekannt gegeben werden, die Dich während deiner Ausbildung begleiten und die 3.000 km mit dir fahren.
Für die Grundausbildung in der Fahrschule benötigst du
- 32 Theorieeinheiten
- 12 Fahrstunden
- eine theoretische Einweisung für dich und deine Begleitpersonen
Ausbildungsfahren mit Begleitpersonen: Bei den Ausbildungsfahrten musst Du für jede Fahrt ein der Wahrheit entsprechendes Protokoll führen. Dabei ist folgendes zu beachten:
- das Fahrzeug muss vorne und hinten mit einem L17-Taferl gekennzeichnet sein.
- der L17 Ausbildungsfahrtbescheid von der Behörde, ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis des Führerscheinwerber, der Führerschein der Begleitperson und die Zulassungsbescheinigung des Kraftfahrzeugs sind mitzuführen.
- das strikte Alkoholverbot (max. 0,1 Promille) darf vom Führerscheinwerber noch von den Begleitpersonen nicht missachtet werden.
- Begleitende Schulung nach 1.000 km, 2 Fahrlektionen mit dem eigenen Fahrzeug, Begleiter muss anwesend sein.
- Begleitende Schulung nach 2.000 km, 2 Fahrlektionen mit dem eigenen Fahrzeug, Begleiter muss anwesend sein.
- Perfektionsschulung nach 3.000 km, 3 Fahrlektionen mit dem Fahrschulfahrzeug
Theoretische Prüfung: Die theoretische Prüfung darf nach Absolvierung des gesamten Theoriekurses jederzeit absolviert werden.
Praktische Prüfung: Mit Vollendung des 17. Lebensjahres kann die praktische Prüfung absolviert werden. Du bekommst gleich nach der positiven Fahrprüfung einen vorläufigen Führerschein direkt vom Fahrprüfer. Dieser gilt ausschließlich in Österreich und nur gemeinsam mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Der Scheckkartenführerschein wird dir ganz unkompliziert mit der Post zugestellt, sobald Du die behördlichen Gebühren mittels Zahlschein überwiesen hast.
Probezeit: Mit Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die vorgezogene Ausbildung automatisch als eine normale Lenkberechtigung der Klasse B. Die Probezeit gilt bei L17 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also insgesamt 4 Jahre.
Anstehende Kurse
Schwanenstadt, Austria
St. Georgen, Austria
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