Fahrschule Hoertenhuber

Hörtis ist deine Fahrschule mit Standorten in Vöcklabruck, Schwanenstadt und St.Georgen.

  • 8 Tagesintensivkurse (Vöcklabruck, Schwanenstadt und St.Georgen)
  • 4 Wochenabendkurse (Vöcklabruck)
  • 8 Wochenabendkurse (Schwanenstadt und St.Georgen)

Nächste Anmeldung

Anmeldungen jederzeit telefonisch oder per E-Mail möglich

Nächster Kursbeginn

Sa. 21. Dez. 2024

Intensivkurs – Weihnachten

von 08:00 – 12:00 Uhr 

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Di. 10. Dez. 2024

von 18:00 – 19:30 Uhr

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Sa. 21. Dez. 2024

Intensivkurs – Weihnachten

von 08:00 – 12:00 Uhr

 

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Di. 10. Dez. 2024

von 17:00 – 19:00 Uhr

Nächster Kursbeginn
Sa. 21. Dez. 2024

Intensivkurs – Weihnachten

von 08:00 – 12:00 Uhr

  • 8 Tagesintensivkurse (Vöcklabruck, Schwanenstadt und St.Georgen)
  • 4 Wochenabendkurse (Vöcklabruck)
  • 8 Wochenabendkurse (Schwanenstadt und St.Georgen)

In Vöcklabruck – Kursanmeldungen sind JEDERZEIT möglich.
Zum Anmelden bitte persönlich in die Fahrschule kommen. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet

Fahrschule Hörtenhuber, Aicherweg 5, Vöcklabruck, 4840, Österreich,
Schwanenstadt, Bahnhofstraße 15
Schwanenstadt, Austria
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St. Georgen, Attergaustraße 91
St. Georgen, Austria
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Fahrschule Hörtenhuber, Attergaustraße 91, St.Georgen, 4880, Österreich,
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Schwanenstadt, Bahnhofstraße 15
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Die Anmeldung für die Theorieprüfung muss mind. 1 Woche vorher erfolgen. Die Anmeldung ist allerdings nur möglich wenn du bereits alle dafür erforderlichen Unterlagen im Fahrschulbüro abgegeben hast. Bitte bring zur Theorieprüfung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.

 

Wenn du dich noch unsicher fühlst kannst du dich bis Freitag vor der Theorieprüfung kostenlos wieder abmelden. Auch die Module für die Prüfung kannst du bis Freitag vorher noch ändern lassen.

 

Bitte beachte, dass am Prüfungstag keine Änderungen bzw. keine kostenlose Abmeldung von der Prüfung mehr möglich sind.

Wenn du am Tag deiner Computerprüfung einen Lernfortschritt von 90% oder mehr erreicht hast, dann bekommst du von uns die Garantie für deinen ersten Antritt.

 

Sollte dann etwas schief gehen bei deiner Prüfung, dann musst du bei uns KEINE Wiederholungsgebühr bezahlen.

 

Danach hast du nochmal die Chance die Garantie für deinen nächsten Antritt zu erreichen. Allerdings musst du dazu die Garantieprüfung in der Fahrschule absolvieren.

 

Hierfür gilt das alte System: 3 Prüfungen, wenn 2x mindestens auf 90% geschafft dann bekommst du die Garantie.

Du hast für die 3 Module der Mehrphasenausbildung (1. Perfektionsfahrt, Fahrsicherheitstraining, 2. Perfektionsfahrt) insgesamt 12 Monate ab der praktischen Führerscheinprüfung Zeit. Wenn du bis dahin nicht fertig bist, bekommst du von der Bezirkshauptmannschaft einen Brief mit der Aufforderung die MPA bitte abzuschließen und du bekommst eine Nachfrist von 4 Monaten.

 

Hast du nach 4 Monaten die MPA noch nicht abgeschlossen, dann bekommst du leider 1 Jahr Probezeitverlängerung, diese muss auch in den Führerschein eingetragen werden und du bekommst eine weitere Nachfrist von 4 Monaten.

 

Solltest du nach diesen weiteren 4 Monaten die MPA noch immer nicht abgeschlossen haben, dann wird dir leider dein Führerschein von der Bezirkshauptmannschaft wieder entzogen.

 

Also melde dich einfach rechtzeitig für eine Terminvereinbarung im Fahrschulbüro 

  • Begleiter muss mind. 7 Jahre im Besitz der Lenkberechtigung Klasse B sein
  • Begleiter darf in den letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben
  • Während den Schulungsfahrten gilt striktes Alkoholverbot für Fahrschüler und Begleiter
  • Der Ausbildungsfahrtbescheid bzw. Übungsfahrtbescheid ist mitzuführen
  • Die Schulungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden

Ja das ist möglich. Den Antrag dazu findest du auf unserer Homepage im Downloadbereich bzw. bekommst du im Fahrschulbüro.

 

Bitte beachte, dass der Übungsfahrtbescheid nur 1x für insgesamt 18 Monate ausgestellt werden kann.

 

Sobald diese Frist abgelaufen ist, kannst du nur noch über die Fahrschule mittels Fahrstunden üben.

Ja in deiner CT-Online App findest du einen Button mit Fahrtenbuch. Hier ist es ganz einfach möglich sein gesamtes Fahrtenprotokoll für L17 oder B dual digital aufzuschreiben bzw. zu führen.

 

Du kannst die Fahrstrecke entweder mittels GPS Tracking aufzeichnen oder auch einfach mittels Handytastatur eingeben.

 

Wenn es dazu Fragen gibt, dann stehen unsere Büromädels gerne zur Verfügung 

Ja du kannst gerne auch ein paar Kilometer mit Automatikfahrzeugen fahren.

 

Wenn du aber die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegst, wird deine Lenkberechtigung mit dem Code 78 auf das Lenken von Automatik-Fahrzeugen eingeschränkt. Für den Wegfall dieser Einschränkung wäre dann eine erneute praktische Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit mechanisch schaltbarem Getriebe erforderlich.

Der Treffpunkt für die praktische Prüfung ist auf den jeweiligen Übungsplätzen.

 

Praktische Prüfung mit dem Fahrschulfahrzeug

  • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis und eventuell vorhandenen Führerschein

Praktische Prüfung mit dem eigenen Fahrzeug

  • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis und eventuell vorhandenen Führerschein
  • Eine Begleitperson, diese muss den eigenen Führerschein dabei haben und die Zulassungsbescheinigung sollte im Prüfungsfahrzeug sein
  • Das Prüfungsfahrzeug muss mindestens eine Zugangstüre in der Sitzreihe haben, in der der Fahrprüfer Platz nimmt, das heißt das Prüfungsfahrzeug sollte ein 5-Türer sein
  • Ausbildungsfahrtbescheid bzw. Übungsfahrtbescheid und die jeweiligen Taferl dazu montiert
  • Falls die Begleitperson nicht der Zulassungsbesitzer vom Prüfungsfahrzeug ist, dann ist eine Einverständniserklärung des Zulassungsbesitzers mitzubringen ( eine Vorlage dazu findest du auf unserer Homepage im Downloadbereich)
  • 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
  • 6 Fahrlektionen mit einem Kraftrad der Klasse A1 (max. 125 ccm) müssen absolviert werden
  • Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
  • Ein neuer Führerschein mit dem Code 111 eingetragen, muss ausgestellt werden
  • Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B)
  • Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren)
  • Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
  • Italien
  • Lettland

Wenn Sie Fragen an uns haben, dann sind wir gerne zu unseren Büroöffnungszeiten Mo – Do von 09:00 bis 18:30 Uhr und Fr von 09:00 bis 15:30 Uhr für Sie da!

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